Fluchtwegsicherung
Flucht- bzw. Notausgangstüren müssen sich ohne fremde Hilfe von innen öffnen lassen. Diese Forderung dient der Sicherheit der Menschen, die sich im Raum oder Gebäude befinden. Sie wiederspricht aber häufig den betrieblichen Bedürfnissen nach wirkungsvoller Türsicherung und -kontrolle.
 
Bereits mit wenigen Komponenten kann ein Fluchtwegsicherungs-System eine Lösung bieten, die den Anforderungen der Baurechtsbehörde gerecht wird. Es besteht die Möglichkeit, Türen mit Haltemagneten oder Fluchttüröffnern zu versehen und diese somit gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Über ein Notschalter-Terminal besteht jederzeit die Möglichkeit, den Rettungsweg zu benutzen. Akustische und optische Signale melden den unberechtigten Austritt aus einem Gebäude. Des weiteren können diese Meldungen an eine zentrale Stelle weitergeleitet werden, um Maßnahmen einzuleiten. Selbstverständlich lassen sich bei solchen Fluchttür-Systemen auch berechtigte Begehungen der Türen realisieren.
 
Moderne Bus-Technik gewährleistet zuverlässige Vernetzung der Systeme. Über Zentraltableaus können Türen ferner entriegelt bzw. verriegelt werden. Türverriegelungs-Systeme für Rettungswege arbeiten nach dem Ruhestrom-Prinzip, d.h., dass bei Stromausfall oder Notabschaltung die eigentlichen Verriegelungs-Systeme ohne Strom sind und ohne Verzögerung entriegeln. Entsprechende Sensoren schalten die nötigen Rückmeldungen an Zentrale Stellen und sorgen somit auch für einen Schutz gegen Sabotage und Manipulation.
 
Die von Pyramid Sicherheitssysteme GmbH eingesetzten Fluchtwegsysteme entsprechen alle den bauaufsichtlichen Anforderungen an elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen.
  
Vor der ersten Inbetriebnahme des Fluchttürsteuerungs-Systems muss durch einen Sachkundigen festgestellt werden, ob die elektrische Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und voll funktionsfähig ist.
  
Die Anlage muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Weitere Richtlinien entnehmen Sie im Anhang "Mitteilungen Institut für Bautechnik, Anstalt des öffentlichen Rechts".